§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge und stellen die Basis aller Vereinbarungen zwischen
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und seinen Auftraggeber*innen dar. Sie regeln die Erbringung von Beratungs-, Coaching-, Trainings- und sonstigen Dienstleistungen und gelten ausschließlich. Die Angebote von
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sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wird. Mündliche Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Davon abweichende oder weitergehende Leistungen sind nicht vereinbart.
consultingdiversity führen die Tätigkeit als freie Mitarbeiter*innen aus.
consultingdiversity
arbeitet in eigener Verantwortung und unterliegt dabei keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens der Auftraggeber*innen.
consultingdiversity
ist nicht überwiegend für eine Auftraggeber*in tätig und ist berechtigt auch für andere Auftraggeber*innen tätig zu werden. Durch einen Vertrag oder durch sonstige Vereinbarungen, die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden, wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
§ 2 UNSERE LEISTUNGEN
consultingdiversity erbringen i.d.R. ihre Leistungen selbst. Es kann Leistungen an Dritte (einschließlich eigener Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen) übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Es wird darüber die Auftraggeber*in schriftlich informieren. Sofern consultingdiversity eigene Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen einsetzt, stehen diese ausschließlich in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu ihm. consultingdiversity wird seinen Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen gegenüber Dritten eine Geheimhaltungspflicht auferlegen und sie entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) belehren.
§ 3 LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, stellen die Auftraggeber*innen die Teilnehmer*innen der jeweiligen Veranstaltung und treffen alle organisatorischen Vorbereitungen, wie Bereitstellung der Räume und der Veranstaltungstechnik. Sie sorgen für die Verpflegung während der Veranstaltung sowie entsprechende Hygienekonzepte, die
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in angemessener Frist vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden für die Veranstaltung notwendige Unterlagen von
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gedruckt und an die Teilnehmer*innen verteilt und/oder in elektronischer Form ausgegeben. Die Auftragnehmer*innen stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Er benennt Ansprechpartner*innen, die Erklärungen für sie abgeben und entgegennehmen können.
§ 4 URHEBERRECHT
Alle im Rahmen einer Vertragsanbahnung und eines Vertrages von
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zur Verfügung gestellten Konzepte, Materialien, wie Seminarunterlagen und Software, unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Auftraggeber*innen nur für die jeweilige geschäftliche Tätigkeit genutzt werden. Von Teilnehmer*innen, die nicht Auftraggeber*innen sind, dürfen sie nur zu persönlichen Zwecken oder im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Auftraggeber*innen genutzt werden; das haben die Auftraggeber*innen sicherzustellen. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung ist weder den Auftraggeber*innen noch den Teilnehmer*innen außer zu den oben aufgeführten Zwecken gestattet. Insbesondere die Verwendung zu Schulungszwecken durch Dritte ist nicht gestattet. Das Gleiche gilt für Konzepte, Materialien, Seminarinhalte, die den Teilnehmer*innen auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. Für den Fall, dass bei der Durchführung des Vertrages Schriftwerke oder Software eingesetzt wird, an denen Urheberrechte Dritter bestehen, erklären die Vertragsparteien, dass sie diese Rechte beachten. Sollte ein Dritter die Verletzung von Urheberrechten geltend machen, werden sie sich unverzüglich gegenseitig benachrichtigen. Für die Veröffentlichung auch von Teilen von Unterlagen, Vorträgen und Wiedergabe durch Bild- und Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachung bedarf es der schriftlichen Zustimmung von
consultingdiversity. Dies gilt auch für sämtliche bekannte und unbekannte auch künftige, neue Nutzungsarten, insbesondere für Printnutzung, elektronische Nutzung, die Verwendung insbesondere zu Werbe-, Promotions-, Verkaufs- und Marketingzwecken in sämtlichen Medien, die Verwendung auf Bild-, Bildton-, Ton- und sonstigen multimedialen Datenträgern, die Verwendung in Archiven, auch in Form von Datenbanken sowie die Verwendung in Ausstellungen, Ausstellungskatalogen u. ä. Die Veröffentlichung muss immer unter Nennung der Urheber*innen und einem Copyright-Vermerk erfolgen. Die Auftraggeber*in ist jedoch berechtigt, zur Vereinheitlichung der Schulungsunterlagen die Ergebnisse und/oder Teile davon unter Nennung des Copyright-Vermerks auf Auftraggeber*innen-Papier darzustellen. Für die vom Auftraggeber*innen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen behalten sich die Auftraggeber*innen das Urheberrecht vor.
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§ 7 VERGÜTUNG
Alle genannten oder vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung der Mehrwertsteuer entfällt, wenn die Auftraggeber*innen durch entsprechende Bescheinigung die Befreiung von der Mehrwertsteuer nachweist. Bei Leistungen im europäischen Ausland, insofern diese in Euro beglichen werden, entfällt ebenfalls die Mehrwertsteuer, sofern die Auftraggeber*innen vor Rechnungsstellung ihre USt-ID mitteilt. Die Auftraggeber*innen verpflichten sich die entsprechende landesübliche Mehrwertsteuer direkt und selbständig zu verrechnen. Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, unmittelbar nach Leistungserbringung, spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats, in Rechnung gestellt und sind von den Auftraggeber*innen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Dieses gilt auch für Einzel- oder Teilleistungen aus zeitlich befristeten Aufträgen.
§ 8 KOSTENERSTATTUNG
Die Auftraggeber*in erstatten die im Rahmen des Auftrags angefallenen Reisekosten (ÖPNV, Deutsche Bahn) in nachgewiesener Höhe. Fahrten mit einem PKW werden mit € 0,30 pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Anfallende Hotelkosten einschließlich Frühstück sind von den Auftraggeber*innen in angemessener Weise zu tragen. Als Rahmen gelten die Reisekostengesetze des Bundes und der Länder,, jedoch mindestens 80 € pro Übernachtung inkl. Frühstück.
consultingdiversity
übernimmt im Rahmen von Maßnahmen/Veranstaltungen entsprechende Zimmerbuchungen. Die Erstattungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zahlbar.
§ 9 HAFTUNG
consultingdiversity
haftet für Fehler und mangelhafter Leistung bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des Auftragswertes. Sollte es von seiten des Auftraggebers zu Beanstandungen kommen, so sind diese vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich per Brief oder E-mail geltend zu machen.
§ 10 KRANKHEIT, HÖHERE GEWALT
Kann ein Termin wegen höherer Gewalt, einer Pandemie, Krankheit oder sonstigen von der jeweiligen Vertragspartei nicht zu vertretenen Umständen nicht eingehalten werden, werden sich die Vertragsparteien und die sonstigen Beteiligten – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – unverzüglich darüber gegenseitig in Kenntnis setzen. Zudem bestimmen die Vertragsparteien und betroffenen Dritten einvernehmlich einen Ersatztermin, an dem die ursprünglich geplante Maßnahme oder Veranstaltung nachgeholt wird. Kann trotz Bemühungen der Parteien kein Ersatztermin gefunden werden, wirdconsultingdiversity
bei eigener Verhinderung dem Auftraggeber entsprechend einen Kolleg*in/Ersatztrainer*in vorschlagen. Wird ein Kolleg*in/Ersatztrainer*in eingesetzt, werden eventuell entstehende Zusatzkosten wie zusätzliche Reisekosten für den Einsatz dieser Kolleg*in/Ersatztrainer*in von
consultingdiversity übernommen. Kann trotz Bemühungen beider Vertragsparteien kein Ersatztermin bzw. von
consultingdiversity kein Ersatztrainer genannt werden, entfällt ein Vergütungsanspruch von
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.
§ 11 KÜNDIGUNG, TERMINABSAGE TRAININGS und COACHING
Im Falle von Beratungsseminaren und Fortbildungen mit mehreren Teilnehmer*innen, die von den Auftraggeber*innen (unternehmens-) intern angeboten werden, sind die Auftraggeber*innen berechtigt einzelne Termine zu kündigen, wenn aus Sicht des Auftraggebers die Durchführung der Trainingsreihe insgesamt oder die Durchführung eines einzelnen Termins wirtschaftlich nicht vernünftig erscheint.
consultingdiversity
ist in diesem Fall berechtigt,
folgende Stornogebühren in Rechnung zu stellen:
Bei einer Absage
bis spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Termin 30%,
bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin 40%,
bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin 50%,
bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin 70%,
weniger als eine Woche vor dem jeweiligen Termin 80%,
am Veranstaltungstag 100%
der vertraglich vereinbarten Vergütung zu berechnen. Eventuell anfallende Stornokosten bei Reise- und Übernachtungskosten sind von den Auftraggeber*innen zu zahlen.
Im Falle von Trainings mit mehreren Teilnehmer*innen, die von
consultingdiversity
angeboten werden, behält sich
consultingdiversity
vor, das Training 14 Tage vor Beginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird, oder sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen ändern. Bereits gezahlte Trainingsgebühren werden in diesen Fällen unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche der Auftraggeber*innen sind ausgeschlossen.
COACHING
Im Falle von Coachings und Berufsberatungen mit Einzelpersonen sind vereinbarte Termine von der Auftraggeber*innen bzw. seiner Mitarbeiter*in einzuhalten. Termine können aus wichtigem Grunde bis 48 Stunden vorher verschoben werden, ohne dass die Leistung in Rechnung gestellt wird. Nichterscheinen bzw. verspätete Abmeldung hat zur Folge, dass die Leistung von den Auftraggeber*innen zu zahlen ist.
BERATUNGS- UND SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN
Zeitlich befristete Aufträge über Beratungs- und sonstige Dienstleistungen sind von keiner Seite ordentlich kündbar. Zeitliche unbefristete Aufträge über Beratungs- und sonstige Dienstleistungen können von beiden Seiten unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. In allen Fällen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt.
§ 12 SCHLUSSKLAUSELN
Für den Auftrag/Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
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und die von ihm beauftragten Mitarbeiter*innen und Kolleg*inne sind nicht Mitglieder einer Scientology-Organisation.
consultingdiversity
arbeitet nicht nach der Technologie des L. Ron Hubbard und distanziert sich ausdrücklich davon.
consultingdiversity
verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordenen Unternehmensinformationen und Daten von Teilnehmer*innen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit eines Auftrags oder Vertrages hinaus. Sie besteht solange, wie die vertraulichen Informationen und Daten nicht anderweitig bekannt gemacht werden. Im Rahmen seiner nach Beendigung eines Auftrags oder Vertrages ausgeübten beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit kann
consultingdiversity
das während der Dauer eines Auftrags oder Vertrages erworbenes Wissen einsetzen, sofern dabei die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 3, 17 UWG, §§ 823, 826 BGB sowie das BDSG) streng beachtet werden. Beide Seiten sind berechtigt, die Vertragspartner*innen im Geschäftsverkehr als Referenz zu benennen. Keine der Vertragsparteien wird Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.